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Allfällige mit der Durchführung der Förderung verbundene Kosten,
wie Abgaben, Gebühren und sonstige Ausgaben hat der Förderungswerber
zu tragen.
In Einzelfällen kann der Gemeinderat auch Ausnahmen hinsichtlich
einzelner Bestimmungen dieser Festlegungen treffen.
Zu Punkt 1 - Betriebsansiedelungen und Unternehmensgründungen im
Bereich der inneren Stadt:
a) Die Innenstadtzone wird festgelegt mit Kapuzinerplatz, Hauptplatz,
Frauen-, Herren-, Kirchengasse, Parkstrasse bis zur Schmittstraße
sowie die Bahn- und Kärntnerstrasse.
b) Die erforderlichen bau- und gewerbebehördlichen Genehmigungen
müssen vorliegen sowie die Voraussetzungen nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz
erfüllt sein.
c) Es muss sich um die Wiederbesiedelung bzw. Anmietung von mind. 3
Monate leerstehenden Geschäftslokalen im Zentrum von Knittelfeld
handeln.
Förderungen werden nicht gewährt, wenn es sich lediglich
um Standortverlegungen innerhalb der Stadt handelt.
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