Ziele der Wirtschaftsförderung durch die Stadtgemeinde sind:
1. die Förderung von Betriebsansiedelungen und Unternehmensgründungen und
2. die Förderung von Erweiterungen oder Modernisierungen bestehender
Unternehmungen.
Als
Förderungswerber können Einzelunternehmungen,
Personengesellschaften und juristische Personen
auftreten.
Die
Förderung erfolgt als teilweise Refundierung der an die Stadtgemeinde
Knittelfeld geleisteten Kommunalsteuer.
Diese Refundierung gilt für:
Betriebsansiedlungen und
Unternehmensgründungen im Bereich der inneren Stadt,
Betriebsansiedlungen und
Unternehmensgründungen im restlichen Stadtgebiet von Knittelfeld
die Erweiterung oder Modernisierung bestehender Unternehmungen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Festgelegt wird, dass Förderungen
nur gewährt werden, wenn sie im Interesse und im Rahmen der
budgetären Möglichkeiten der Stadtgemeinde liegen. Es
besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung.
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