Richtlinien zur Wirtschaftsförderung/1

Ziele der Wirtschaftsförderung durch die Stadtgemeinde sind:

1. die Förderung von Betriebsansiedelungen und Unternehmensgründungen und
2. die Förderung von Erweiterungen oder Modernisierungen bestehender Unternehmungen.

Als Förderungswerber können Einzelunternehmungen, Personengesellschaften und juristische Personen auftreten.

Die Förderung erfolgt als teilweise Refundierung der an die Stadtgemeinde Knittelfeld geleisteten Kommunalsteuer.

Diese Refundierung gilt für:

•  Betriebsansiedlungen und Unternehmensgründungen im Bereich der inneren Stadt,
•  Betriebsansiedlungen und Unternehmensgründungen im restlichen Stadtgebiet von Knittelfeld
•  die Erweiterung oder Modernisierung bestehender Unternehmungen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Festgelegt wird, dass Förderungen nur gewährt werden, wenn sie im Interesse und im Rahmen der budgetären Möglichkeiten der Stadtgemeinde liegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung.

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